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Musizieren in Wohnungen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden:
Musizieren in Wohnungen darf nicht verboten werden

Singen und Musizieren darf durch eine Hausordnung nicht stärker beschränkt werden als Fernsehen und Musikhören. Mit diesem Urteil gab der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einem Saxophonisten recht.
Der Mann war in der Eigentümerversammlung seiner Wohnanlage überstimmt worden und gegen die Hausorndung vor Gericht gezogen. Sie gestattete das Singen und Musizieren zu normalen Tageszeiten "nur in nicht belästigender Weise und Lautstärke". Zugleich billigte der BGH die Festlegung von Ruhezeiten zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr.

(Urteil des Bundesgerichtshofes vom 09.10.1998, Aktenzeichen V ZB 11/98)